§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Tischlerei Ghuneim, Inhaber Fuad Ghuneim (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Tischler- und damit verbundenen Handwerksleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bezogenen Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Maße, Skizzen und sonstige Unterlagen, die der Angebotserstellung zugrunde liegen, sind vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen, sofern sie vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
(2) Konstruktions-, Maß- und Materialänderungen, die technisch oder gestalterisch notwendig sind und den Charakter der Leistung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.
(3) Werden Zusatz- oder Änderungswünsche erst während der Leistungserbringung geäußert, behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preis- und Terminanpassung vor.
§ 4 Festpreis, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise als Festpreise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung:
- Bei größeren Aufträgen (Auftragsvolumen ab 1.500 € netto): Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung, weitere 40 % bei Materialanlieferung, Restbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme.
- Bei kleineren Aufträgen: Zahlung der Gesamtsumme innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 5 Ausführungsfristen, Verzögerungen
(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z.B. Material lieferungsverzögerungen, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt), sowie bei Hindernissen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden beruhen.
(3) Wird die Ausführung durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden verzögert (z.B. nicht zugängliche Baustelle, fehlende Vorgewerke), kann der Auftragnehmer eine angemessene Anpassung der Fristen sowie Ersatz der entstandenen Mehrkosten verlangen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen am Leistungsort gegeben sind, insbesondere freier Zugang zu den Arbeitsbereichen, Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Bewegungsfreiheit für die Anlieferung und Montage.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass empfindliche Einrichtungsgegenstände in den Arbeitsbereichen entfernt oder ausreichend abgedeckt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vergütung für die hierdurch verursachten Mehrkosten zu verlangen.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftragnehmer wird den Kunden hierzu unter Angabe eines konkreten Termins schriftlich oder mündlich auffordern.
(2) Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Wesentliche Mängel berechtigen den Kunden zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel hingegen nicht. Wesentliche und unwesentliche Mängel sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten.
§ 8 Mängelhaftung / Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des BGB (Werkvertragsrecht §§ 631 ff. BGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Werkleistungen an Bauwerken 5 Jahre, im Übrigen 2 Jahre, jeweils beginnend mit der Abnahme.
(2) Der Kunde hat offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen ab Abnahme schriftlich zu rügen. Bei Unternehmern gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
(3) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt.
(4) Natürliche Eigenschaften des Werkstoffs Holz (Farb- und Strukturunterschiede, Arbeiten des Holzes durch Feuchtigkeit und Temperatur, kleine Astlöcher etc.) sind keine Mängel.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Einschränkungen nach Absatz 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies rechtlich möglich ist. Sind die gelieferten Sachen mit dem Grundstück fest verbunden, gilt der Eigentumsvorbehalt nur an den noch trennbaren Teilen.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tischlerei Ghuneim, Morthorst 58, 48157 Münster, Telefon 0176 70571921, E-Mail info@tischlerei-fuad-ghuneim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. maßgefertigte Möbel, Einbauküchen nach Maß).
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags gemäß den Vorgaben der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.